Satzung
§1
Firma, Sitz
a) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma
Fußballschule Weserkind Bremen gUG (haftungsbeschränkt).
b) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Bremen.
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Gegenstand des Unternehmens
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Gegenstand der Gesellschaft ist:
Die Förderung des Sports, insbesondere des Fußballs, sowie die Unterstützung von Kindern
und Jugendlichen in ihrer sportlichen, sozialen und persönlichen Entwicklung.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche
Zwecke.
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und
Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen
zu beteiligen.
3. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den
Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
4. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die
Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus
Mitteln der Körperschaft erhalten.
5. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder
durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
a) Trainingsangebote:
- Durchführung von regelmäßigen Trainings für Kinder und Jugendliche, um deren
fußballerische Fähigkeiten zu entwickeln.
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- Organisation von speziellen Trainingscamps und Workshops mit qualifizierten Trainern.
b) Wettbewerbe und Turniere:
- Teilnahme an regionalen, nationalen und internationalen Fußballturnieren
- Ausrichtung eigener Turniere zur Förderung des sportlichen Wettbewerbs und der
Teamfähigkeit.
c) Bildungsangebote:
- Vermittlung von sporttheoretischem Wissen, z. B. über Spieltaktik, Fitness und
Ernährung.
- Durchführung von Schulungen für Trainer und Betreuer zur Verbesserung der
Trainingsmethoden.
d) Integration und Inklusion:
- Förderung der Integration von Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen sozialen
und kulturellen Hintergründen durch Fußball.
e) Gesundheitsförderung:
- Durchführung von Programmen zur Gesundheitsförderung und Prävention, um die
körperliche Fitness der Teilnehmer zu steigern.
- Aufklärung über die Bedeutung von Bewegung und Sport für die Gesundheit.
6. Förderung von Fair Play und Teamgeist:
- Vermittlung von Werten wie Fairness, Respekt und Teamarbeit durch sportliche
Aktivitäten.
- Organisation von Veranstaltungen, die den sozialen Zusammenhalt und die
Gemeinschaft fördern.